Praxis für ZahnheilkundeJörg Harder
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Biokompatibler Zahnersatz
Zahnersatz besteht aus körperfremden Materialien (Metalle, Kunststoffe oder Keramik). Eine Verträglichkeit dieser körperfremden Zahnersatz-Materialien ist natürlich unabdingbare Voraussetzung für deren Einsatz. Den Begriff „Biokompabilität“ kann man mit „Gewebeverträglichkeit“ übersetzen. Die Bedeutung von „biokompatibel“ wird auch deutlich, wenn man sich die Übersetzung der Wortbestandteile anschaut: „bio“ heißt „das Leben betreffend“, „kompatibel“ bedeutet „austauschbar, vereinbar, verträglich“.
Biokompatibler Zahnersatz ist Zahnersatz, dessen Material vom Körper bzw. Gewebe akzeptiert wird. Besonders für Allergiker ist biokompatibler Zahnersatz von Bedeutung.
Ein Material, das sehr gut körperverträglich ist, ist beispielsweise Keramik.
Dabei entspricht Keramik nicht nur den Voraussetzungen von biokompatiblem Zahnersatz, sondern ist darüber hinaus auch aus ästhetischen Gesichtspunkten ein Material erster Wahl. Ein weiterer extrem bioverträglicher Werkstoff ist Titan. Titan findet überwiegend Einsatz als Zahnimplantat.
Die Zähne bestimmen in entscheidender Weise das Gesamterscheinungsbild des Menschen. Zähne machen Eindruck - positiv aber auch negativ.
Die ästhetische Zahnmedizin oder ästhetische Zahnheilkunde ist ein Ansatz der Zahnmedizin, zahnmedizinische Anwendungen nicht nur auf ein gesundes Kauorgan auszurichten, sondern gleichzeitig auch ästhetische Gesichtspunkte in besonderem Maße zu erfüllen.
Das Lächeln eines Menschen ist attraktiv, wenn es unseren allgemeinen ästhetischen Vorstellungen entspricht. Ästhetik kann als Wissenschaft des Schönen bezeichnet werden. Bei allen Behandlungsmaßnahmen am Gebiss des Menschen müssen die Regeln der Ästhetik beachtet werden, um neben der guten Funktionalität in Bezug auf Kauen und Sprechen auch einen harmonischen schönen Gesichtsausdruck des Menschen zu erzielen.
Rein ästhetische Behandlungen sind in der Zahnmedizin zuweilen durchaus medizinisch angezeigt, wenn eine Fehlstellung so ausgeprägt ist, dass der betreffende Mensch psychisch darunter leidet. Die Abgrenzung von der ästhetischen Zahnmedizin zur kosmetischen Zahnheilkunde ist fließend. Kosmetische Maßnahmen sind medizinisch nicht erforderlich und keine Leistung der Krankenversicherungen.
Unschöne Zahnstellungen, Lückenbildungen etc. können im Rahmen der Kieferorthopädie behandelt werden. Mit festsitzenden oder herausnehmbaren Apparaturen werden die Zähne in eine bessere Position geschoben.
Durch gezielte, vorbeugende Maßnahmen, beispielsweise die konsequente richtige Zahnpflege und regelmäßige Inanspruchnahme professioneller Prophylaxebehandlungen beim Zahnarzt, kann viel erreicht werden. Denn gepflegte Zähne bleiben länger gesund und sehen natürlich auch schöner aus. Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt umfasst das Entfernen von Zahnstein und hartnäckigen Belägen und die sorgfältige Politur aller Zähne. Die Zähne und das Zahnfleisch sollen regelmäßig untersucht werden, um eventuelle Erkrankungen in der Frühphase zu erkennen.